Bei Fenstern nach WK2 ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Du hast dann ein Fensterelement „aus einem Guss“ und müssen nicht nachrüsten.
Zusätzliche Fenstersicherung
Eine Nachrüstung mit geprüften, aufschraubbaren Zusatzsicherungen nach DIN 1 104 Teil 1, z. B. Zusatzkastenschlössern, Fensterstangenschlössern und Bändersicherungen, ist fast immer möglich. Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Darüber hinaus sollte die griffseitige Sicherung stets abschließbar sein.
Fenster werden häufig aufgehebelt, deshalb reicht eine Nachrüstung mit Einbruch hemmenden Gläsern allein nicht aus. Häufig gekippte Fenster (z. B. Wc-Fenster) können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage. Es gibt auch geprüfte Einbruch hemmende Gitter nach DIn 1 106. Empfehlenswert sind diese ab der Widerstandsklasse WK 2.
Rollläden tragen nicht zur Fenstersicherung bei. Sie haben letztlich keine Einbruch hemmende Wirkung, denn sie dienen hauptsächlich dem Sonnen- und Sichtschutz. Dennoch sollten sie mit mechanischen Zusatzsicherungen zumindest gegen das Hochschieben gesichert werden. Dazu eignen sich am besten automatische Sicherungen.
Fensterbeschläge
Um Fenster im Hinblick auf Wind- und Regendichtigkeit geschlossen zu halten, werden üblicherweise einfache Fensterbeschläge eingesetzt, die jedoch keine Einbruch hemmende Wirkung haben. Deshalb sollten sie durch geprüfte Einbruch hemmende Fensterbeschläge nach DIN 1 104 Teil 2 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen ersetzt werden. Bei Holz- oder Kunststofffenstern ab ca. Baujahr 1990 ist ein Austausch durch den Fachbetrieb meistens möglich.
Wichtig: Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Schutz gegen das Aufhebeln der Fensterflügel bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem Einbruch hemmenden Fensterbeschlag sinnvoll.